Haustier vermisst - was tun?
1. Hund entlaufen - unmittelbar nach dem Verschwinden
Ruhe bewahren. Bleiben Sie (oder eine dem Hund vertraute Person) an dem Ort, an dem Ihr Hund verschwunden ist. Ist er nach ca. 30 Minuten noch nicht zurück gekehrt, kann es sein dass er zu Ihrem geparkten Auto gelaufen ist und dort wartet. Sollten Sie sich in der Nähe von Zuhause befinden, läuft der Hund gegebenenfalls auch dorthin zurück. Stellen Sie sicher, dass der Hund Zugang zum Garten oder Haus hat (entweder Familienmitglied zu Hause oder Gartentür offen).
2. Hund entlaufen - eine Weile nach dem Verschwinden
Ist Ihr Hund nach mehr als einer halben Stunde noch nicht zu ihnen, dem parkierten Auto oder nach Hause zurückgekehrt, sollten Sie die nächsten Schritte unternehmen:
- STMZ Schweizer Tiermeldezentrale verständigen (www.stmz.ch)
- Polizei anrufen
- Jäger oder Forstamt und Tierheime verständigen (Telefonnummern über die Gemeinde oder Polizei)
- Tierärzte und Kliniken, Werkhof, Tierkadaverstelle
Wichtig: Hinterlassen Sie bei den Behörden immer eine Rückrufnummer und bedenken Sie, dass die einzelnen Institutionen nicht untereinander vernetzt sind.
3. Alle Haustiere - wenn Ihr Tier bereits mehrere Stunden weg ist
Fertigen Sie Flyer mit einem möglichst aktuellen Foto Ihres Tieres, Ihrer Telefonnummer und der Ortsangabe wo der Hund entlaufen ist an. Auf der Homepage von www.stmz.ch haben Sie eine einfache und schnelle Möglichkeit, solche Plakate zu erstellen. Wildes Plakatieren mit eigenen Zetteln ist verboten, bitte holen Sie sich die Erlaubnis der zuständigen Behörden, Parkverwaltung, Praxen oder Ladenbesitzer ein.
Zudem hat es sich bewährt, bei Polizei und Tierheimen auch regelmässig nachzufragen ob sich etwas ergeben hat, da die Fälle z.B. bei Schichtwechsel etc. untergehen können.
Facebook bietet eine gute Plattform für Haustier-Vermisstenanzeigen. Es gibt bereits einige Gruppen die extra dafür eingestellt wurden und bereits stark vernetzt sind. Achtung vor Betrügern im Internet! Es gibt leider immer wieder Fälle, bei denen für die Rückvermittlung des Tieres Geld verlangt wird.
Zögern Sie nicht uns direkt anzurufen und um Hilfe zu bitten. Wir sind gerne bereit Sie mit Rat und Tat zu unterstützen.
4. Der Einsatz von Tiersuchhunden
Die K-9® Tiersuchhunde sind dazu ausgebildet, die Spur eines entlaufenen Tieres (vorwiegend Hunde und Katzen, aber auch jegliche andere Arten) zu verfolgen. Folgende typischen Resultate können von einem Einsatz erwartet werden:
- Sichtungsüberprüfung: wenn durch eine Drittperson eine Sichtungsmeldung eingeht, kann mit Suchhunden überprüft werden, ob es sich um das vermisste Tier handelt.
Bei mehreren Sichtungen an unterschiedlichen Stellen kann festgestellt werden, wo sich das vermisste Tier zuletzt aufgehalten hat. - Es wird ein Gebiet eingekreist, indem sich das Tier befindet, beispielsweise bei Katzen oder verängstigten Hunden.
In solchen Fällen ist es wichtig, dass das vermisste Tier nicht weiter weg getrieben wird. Es soll möglichst stationär in einem Gebiet bleiben. - Das Tier wird direkt gefunden, wenn es beispielsweise festhängt, verletzt oder tot ist
- Es wird festgestellt, wo eine Spur endet (beispielsweise Tier wurde in einem Auto abtransportiert)
Wichtig: Bei der Sicherung des Tieres spielt der Besitzer häufig eine große Rolle. Bleiben Sie bitte während des Einsatzes immer in der Nähe oder telefonisch erreichbar.
Geruchsartikel
Jeder Mensch, jedes Tier hat einen eindeutigen Individualgeruch, den er überall verteilt. Der Erfolg eines Suchhundes hängt massgeblich von der Qualität des Referenzgeruchs, also einer Geruchsprobe des vermissten Tiers ab. Ist der Geruchsartikel mit "fremden" Gerüchen kontaminiert, kann dies den Suchhund buchstäblich auf die falsche Fährte führen. Der Geruchsartikel (Referenzgeruch) darf nicht durch Dritte verunreinigt werden, auch nicht durch weitere Haustiere oder Besucher.
Als Geruchsartikel geeignet sind beispielsweise folgende Dinge des vermissten Tieres:
- Halsband, Geschirr, Mäntelchen (Innenseite) • Kot, Haare/Fell
- Decke aus Körbchen oder Box
- Bürste, Spielzeug
Vorgehen bei der Sicherstellung des Geruchsartikels:
- Nehmen Sie eine frische Tüte (z. B. geruchsfreien Müllbeutel; nicht antibakteriell) und greifen mit der Hand an die Außenseite, dann auf links gedreht überstülpen (ähnlich wie Kotbeutel beim Aufsammeln von Häufchen). Somit ist die Innenseite der Tüte noch unberührt.
- Dann greifen Sie damit den Gegenstand (späteren Geruchsartikel) und ziehen ihn nach innen in die Tüte.
- Die Tüte verschließen und an einem sicheren Ort aufbewahren.
Bei der Sicherstellung des Geruchsartikels sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Suchhund nimmt in der Regel den frischesten Geruch. Es muss also darauf geachtet werden, dass das vermisste Tier als letztes Individuum den Geruchsartikel berührt hat.
- Der Geruch des Besitzers ist oft auch mit an den Gegenständen, weil er diese zuvor mal angefasst hatte (Halsband anziehen...). Deshalb sollte er wenn möglich die Gegenstände nach dem Verschwinden des Tieres niemals direkt anfassen und beim Einsatz des Suchhundes mit am Start dabei sein.